Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsbereiche
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsbereiche

Arbeitsbereiche

Unsere Arbeitsbereiche bei der Lebenshilfe – die Teilhabe am Arbeitsleben

Die gemeinnützigen Beeinträchtigten-Werkstätten und die Lebenshilfe Reha-Werkstatt sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Gesetzlicher Auftrag ist es, Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung sowie psychischen Erkrankungen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis Teilhabe am und Eingliederung in das Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizierten Werkstätten bieten dabei ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen an. In den Beeinträchtigten-Werkstätten können bis zu 240 Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten. Neben einer Montage- und Kartonagenabteilung besteht hier ebenso eine Kunststoff-Spritzgussabteilung sowie eine CNC-Abteilung zur Metallbearbeitung und eine Schreinerei.

Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Tischlerei
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Spritzguss
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Vorrichtungsbau
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Außenarbeitsplätze
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Montage
Lebenshilfe Villingen-Schwenningen - Arbeitsplatz - Papierverarbeitung

Wir schaffen die Teilhabe am Arbeitsleben auch in Außenarbeitsplätzen

Für einige unserer Beschäftigten ist die Arbeit in der Werkstatt aufgrund der erworbenen Kompetenzen nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit, in regionalen Betrieben die Teilhabe am Arbeitsleben noch einen Schritt weiter zu entwickeln.

Bevor es zu einem Erwerb kommt, wird durch ein Praktikum festgestellt, ob das Fähigkeitsprofil des Beschäftigten dem Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitsplatzes entspricht – auch sonstige Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, nur so kann eine erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben in Außenarbeitsplätzen stattfinden.

Nach dem Praktikum kommt es zu einer vertraglichen Regelung zwischen dem Betrieb, der Werkstatt und dem Beschäftigten. Der Beschäftigte behält zunächst seinen bisherigen Status und wird durch unsere Werkstätten kontinuierlich begleitet und betreut.

Wir gewährleisten verschiedene individuelle Fördermaßnahmen – auch nach dem Abschluss eines Vertrages. Umso positiver der Verlauf ist, desto größer ist die Chance, dass es zu einer Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis kommt.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite und informieren Sie über unser umfangreiches Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigung.